Nutzungsbedingungen

SNAP-ON UK HOLDINGS - ENDNUTZER-LIZENZVEREINBARUNG

SIE SOLLTEN DIE FOLGENDEN BESTIMMUNGEN UND BEDINGUNGEN SORGFÄLTIG LESEN, BEVOR SIE DIESE SOFTWARE ÜBER DAS ABONNEMENT NUTZEN. DIE PERSON, DIE DIE SOFTWARE NUTZT, MUSS ENTWEDER DIE PERSON SEIN, DIE DIE SOFTWARE ERWORBEN HAT ODER EINE PERSON SEIN, DIE VON DER PERSON ODER EINRICHTUNG, WELCHE DIE SOFTWARE ERWORBEN HAT, ZUR NUTZUNG BERECHTIGT WURDE UND DIE DIE FOLGENDEN BESTIMMUNGEN IM AUFTRAG DIESER PERSON ODER EINRICHTUNG AKZEPTIERT. "KUNDE", "SIE" UND "IHRE" BEZIEHEN SICH AUF DIE PERSON ODER EINRICHTUNG, DIE DIE SOFTWARE ERWORBEN HAT.

1 LIZENZEN:

Abhängig von den vorliegenden Geschäftsbedingungen gewährt der Kunde hiermit eine nicht exklusive, widerrufliche, beschränkte, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung der Software und der Datenbank.

2 EIGENTUM:

2.1 Der Kunden erkennt an, dass die Software und die Datenbank, das Know-How zur Software und zur Datenbank und die darin enthaltenen oder verkörperten Programme, Prozesse und Informationen vertraulich sind und ein wertvolles geistiges Eigentum von Snap-on UK Holdings ("Snap-on") oder anderen Parteien darstellen, von denen Snap-on Marketing- und/oder Lizenzrechte erworben hat. Der Kunde unternimmt nichts, um diese Eigentumsrechte zu vermindern. Der Kunde darf keine an Software oder Datenbank bestehenden Rechte vermieten, leasen, verkaufen, unterlizenzieren oder ein Sicherungsrecht daran gewähren oder Rechte daran auf sonstige Weise übertragen. Der Kunde stimmt weiter zu, dass sämtliche Rechte am Copyright, Patent, Warenzeichen, Handelsgeheimnis oder geistigen Eigentum der Software und der Datenbank das exklusive Eigentum von Snap-on und/oder solchen anderen Parteien ist und bleibt und der Kunde, der die Software und die Datenbank im Rahmen dieser Vereinbarung nutzt, darf solche Rechte an der Software und der Datenbank nicht verändern oder verkürzen und keine Rechte des Kunden an der Software oder Datenbank begründen, die über die beschränkt gewährte Lizenz hinausgehen.

2.1.1 Snap-on ist vom Herstellern oder Lizenznehmern des Herstellers ermächtigt, gewisse Bilder und Textinformationen für Lizenzen an berechtigte Nutzer weiterzuveröffentlichen. Die Fähigkeit und Verpflichtung von Snap-on, Kunden Datenbankinformationen bereitzustellen, hängt vom fortlaufenden Zugriff von Snap-on auf solche Informationen vom Hersteller ab. Snap-on ist nicht dazu verpflichtet, Kunden die Datenbank oder Aktualisierungen derselben bereitzustellen, falls der entsprechende Hersteller die notwendigen Informationen nicht korrekt formatiert und fristgerecht bereitstellt oder bestimmt, dass der Kunde nicht mehr berechtigt ist, die Datenbank oder entsprechende Aktualisierungen zu nutzen.

2.1.2 Der Kunde darf keine Eigentumshinweise von Snap-on und/oder anderen Parteien entfernen oder verändern, die sich auf der Software oder auf Ergebnissen, die von der Software, in der Datenbank oder auf damit verbundenen Benutzerunterlagen befinden.

2.2 Eingeschränkte Nutzung:

2.2.1 Soweit in diesen Bestimmungen nichts anderes bestimmt ist, darf der Kunde die Ihm bereitgestellte Software nur zusammen mit der zur Verfügung gestellten Datenbank auf der betreffenden Maschine oder über das Internet nutzen. Die Nutzung der Software und der Datenbank ist auf die Erstellung ausgewählter Informationslisten und Bilder aus der Datenbank für das normale Tagesgeschäft des Kunden beschränkt. Der Kunde darf keine Aufstellungen (auf Papier oder in einer anderen Form) von substantiellen Teilen der Informationen oder Bilder in der Datenbank für einen beliebigen Zweck erstellen oder versuchen, solche zu erstellen. Der Kunde erkennt an und vereinbart, dass die gewährte Lizenz begrenzt ist und dass diese Vereinbarung den Kunden nicht dazu berechtigt, auf andere, im Rahmen anderer oder unterschiedlicher Versionen der Software oder der Datenbank zuzugreifen und er keine Rechte dazu hat.

2.2.2 Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, hat der Kunde kein Recht am Quellcode und er ist damit einverstanden, dass er die Software oder Teile der Datenbank, die ihm von Snap-on bereitgestellt wird, nicht ändert, kopiert, überträgt, verbreitet oder auf deren Grundlage abgeleitete Werke erstellt und er auch niemanden dazu ermächtigen wird. Er wird auch nicht den Quellcode für die Software oder einen Teil derselben erstellen oder zu erstellen versuchen, oder andere dazu ermächtigen, diesen zu erstellen oder zu erstellen zu versuchen, sei es durch zurückentwickeln (Reverse Engineering), dekompilieren oder disassemblieren, unverschleiern oder neu formatieren. Sofern nicht von Gesetzes wegen verboten, kann der Kunde eine einzelne Sicherungskopie der Software erstellen, aber der Kunde darf die Kopie ausschließlich für das Back up nutzen.

2.2.3 Die Rechte des Kunden dürfen auf keine andere Person, Firma, Unternehmung oder andere Organisation übertragen, lizenziert oder sonst wie übertragen werden, unabhängig davon, ob freiwillig, kraft Gesetz oder bei Fusion, anderer Verschmelzung, Spaltung, Trennung, Spin-off, Übertragung oder Einlage zum Geschäft oder Universalität der Aktiva und Passiva oder auf andere Weise, ohne vorherige schriftliche Vereinbarung mit Snap-on, wobei die Zustimmung im alleinigen Ermessen von Snap-on liegt. Eine tatsächliche oder versuchte Abtretung, Lizenzierung oder Übertragung von Kundenrechten, Aufgabenstellungen oder Verpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung ohne eine solche Zustimmung ist nichtig und Snap-on kann nach alleinigem Ermessen diese Vereinbarung aus Verschulden beenden.

2.3 Schutz und Sicherheit von Software und Datenbank: Der Kunde ist damit einverstanden, dass er die Software und die Datenbank sicher nutzt und alle notwendigen Maßnahmen trifft, um sie vor Diebstahl, Vervielfältigung oder unberechtigten Veränderungen, Kopieren, Veröffentlichung, Veränderungen oder Umwandlung schützt. Der Kunde wird die Software oder Teile der Datenbank niemandem offenlegen, ausgenommen Mitarbeitern und Beauftragte des Kunden, für die eine Offenlegung für die Nutzung der Software und der Datenbank für den Kunden gemäß dieser Vereinbarung zulässig ist und solche Personen sind verpflichtet, die Software und die Datenbank so sicher zu behandeln, wie sie das als umsichtige Kaufleute ebenfalls tun würden, um die eigenen vertraulichen oder geschützten Informationen zu schützen.

3 NICHTERFÜLLUNG UND RECHTSBEHELFE:

3.1 Unterlassungsanspruch: Wenn der Kunde versucht, die Software oder die Datenbank oder einen substantiellen Teil derselben zu verändern, zu kopieren, zu veröffentlichen, zu verbreiten oder auszutauschen, so dass dies gegen diesen Vertrag verstößt, oder Schritte unternimmt (oder zulässt, dass solche Schritte unternommen werden), die die Gültigkeit der geistigen Eigentumsrechte an der Software oder der Datenbank gefährden oder die Verpflichtungen in Bezug auf Vertraulichkeit, Eigentumsinformationen oder geistigem Eigentum anderweitig bricht, unabhängig davon, ob die Rechte ausdrücklich hier erwähnt, von Gesetzes wegen oder anderswie bestimmt sind, hat Snap-on neben allen anderen rechtlichen Mitteln einen Unterlassungsanspruch, den der Kunde bestätigt. Der Kunde anerkennt hiermit, dass andere Rechtsmittel ungenügend sind.

4 GEWÄHRLEISTUNG UND AUSSCHLUSS WEITERER GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE

4.1 Snap-on gibt keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Zusicherungen, Garantien, stellt keine Bedingungen oder sonstigen Konditionen in Bezug auf die Leistung, Qualität oder Zweckmäßigkeit der Abonnementdienste, die nicht in der Lizenz aufgeführt sind.

4.2 Sofern dies nicht durch geltendes Recht verboten ist, wurde diese Vereinbarung zwischen professionellen Händlern abgeschlossen und stellt eine reine geschäftliche Beziehung dar. Deshalb gelten für diese Vereinbarung keine verbraucherrechtlichen Rechtsansprüche.

5 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

5.1 Die Gesamthaftung von Snap-on aus Fahrlässigkeit, Vertragsbruch, Vorsatz oder sonstigem, ausgenommen Haftung für Tod oder Körperverletzung aus Fahrlässigkeit von Snap-on, die aus Fehlern im Abonnement oder aus der Nutzung des Abonnements entstehen, beläuft sich auf den Betrag, den der Kunde für das Abonnement bezahlt hat.

5.2 AUF KEINEN FALL HAFTET SNAP-ON GEGENÜBER DEM KUNDEN FÜR INDIREKTE ODER FOLGEVERLUSTE ODER AUSGABEN, GLEICH AUS WELCHEM GRUNDE, WIE ETWA VERLUSTE AUS ERWARTETEN GEWINNEN ODER EINSPARUNGEN, VERLORENEM GOODWILL, RUFSCHÄDIGUNG, VERLORENE GESCHÄFTSEINNAHMEN ODER VERTRÄGE ODER VERLUSTE ODER AUSGABEN AUS ANSPRÜCHEN DRITTER.

5.3 Keine Bestimmung in dieser Vereinbarung ist so zu verstehen, dass sie eine Haftung für Tod oder Körperverletzung ausschließt oder einschränkt oder diese auszuschließen oder einzuschränken versucht, die sich aus der Fahrlässigkeit von Snap-on ergibt.

5.4 Diese Ziffer 5 überdauert die Kündigung dieser Lizenz gleich aus welchem Grund sie erfolgt ist.

6 ENTSCHULDBARE VERSPÄTUNG:

Snap-on haftet nicht für Leistungsverzögerungen die aufgrund von Ursachen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, wie etwa Feuer, Überschwemmung, Explosion, Unfall, Nichtverfügbarkeit von Teilen oder Materialien, Energiemangel, Arbeitskämpfe, Krieg, Unwetter, Sabotage oder gesetzliche oder behördliche Vorschriften verursacht wurden.

7 GESAMTSCHULDNERISCH:

Wenn mehr als eine Partei diese Vereinbarung als Kunden ausführen, sind alle Parteien gesamtschuldnerisch verpflichtet.

8 VERZICHT:

Übt eine der Parteien bei ein Recht, eine Befugnis oder ein Rechtsmittels im Rahmen dieser Vereinbarung verzögert aus, gilt dies weder als Verzicht darauf, noch schließt eine einzelne oder teilweise Ausübung eines solchen Rechts, einer solchen Befugnis oder eines solchen Rechts eine andere oder weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts, einer solchen Befugnis oder eines solchen Rechtsmittels aus.

9 ÄNDERUNGEN

Diese Vereinbarung kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung geändert werden, die von Personen unterzeichnet wird, die befugt sind, diese Vereinbarung im Namen der Parteien zu unterzeichnen.

10 EXPORTBESTIMMUNGEN

Software und Datenbank, die gemäß diesem Vertrag geliefert werden, können Export- oder Importgesetzen in andern Ländern unterliegen. Sie erklären sich damit einverstanden, alle diese Gesetze und Vorschriften strikt einzuhalten und erkennen an, dass Sie die Verantwortung dafür tragen, diese Lizenzen für den Export, Reexport oder Import zu beschaffen, die nach der Lieferung an Sie erforderlich sein könnten.

11 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSTAND

11.1 Dieser Vereinbarung wird nach dem Recht von Wisconsin, USA ausgelegt.

11.2 Die Gerichte von Milwaukee, Wisconsin, haben die ausschließliche Zuständigkeit für die Verhandlung und Entscheidung von Klagen und Verfahren sowie für die Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben können (jeweils "Verfahren" und "Streitigkeiten"), und für diese Zwecke unterwirft sich jede Partei unwiderruflich der Gerichtsbarkeit der Gerichte von Milwaukee, Wisconsin.

11.3 Jede Partei verzichtet unwiderruflich auf jegliche Einwände, die sie irgendwann vor den Gerichten von Milwaukee geltend machen könnte, wobei Wisconsin als Gerichtsstand für die Anhörung und Entscheidung von Verfahren und die Beilegung von Streitigkeiten benannt wird, und sichert zu, nicht den Einwand zu erheben, die Gerichte von Milwaukee, Wisconsin, seien ungeeignet.

12 LEISTUNG ÜBER UNTERAUFTRAGSNEHMER:

Snap-on ist berechtigt, seine Tochtergesellschaften oder andere Unterauftragnehmer damit zu beauftragen, bei der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung behilflich zu sein.

13 SALVATORISCHE KLAUSEL.

Die Ungültigkeit, Rechtswidrigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer Bestimmung dieser Vereinbarung berührt oder beeinträchtigt nicht den Fortbestand der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung.

14 DEFINITIONEN: Die in dieser Vereinbarung aktivierten Bedingungen sind wie folgt definiert:

“Anwendung” bezeichnet ein Programm, das für eine bestimmte Aufgabe verwendet wird.

“Datenbank” bezeichnet die Datenbank(en) mit einer Auswahl von Bildern, Grafiken und Textinformationen, die von Snap-on zur Verfügung gestellt wird bzw. werden.

“Hersteller” bezeichnet einen Erstausrüster oder sonstigen Lieferanten der in der Datenbank enthaltenen technischen Informationen.

“Software” bezeichnet die von Snap-on zur Verfügung gestellte Software in maschinenlesbarer Form, wie auf der Titelseite dieser Vereinbarung beschrieben. "Software" kann Programme von Drittparteien enthalten, die von Snap-on in Zusammenhang mit der Anwendung ausgewählt und bereitgestellt wurden, enthält aber keine Software oder Programme von Dritten, die nicht von Snap-on bereitgestellt wurden.

15 SONSTIGE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Wenn Sie über das Internet auf die Software oder die Datenbank zugreifen, gilt die auf der Website veröffentlichte Datenschutzrichtlinie auch für die Nutzung Ihres Abonnements.